KONSUMENT.AT - Energy Drinks

Testtabelle: zuckerfreie Energy Drinks

Reihung nach Koffein in mg pro l

Marke Race A1Red Bull A2SBudget A3Flying Power A4Mixxed up A5
Bezeichnung Race SugarfreeRed Bull SugarfreeSBudget SugarfreeFlying Power Sugar FreeMixxed up Light Special Drink
Bild Bild: Race Race SugarfreeBild: Red Bull Red Bull SugarfreeBild: SBudget SBudget SugarfreeBild: Flying Power Flying Power Sugar FreeBild: Mixxed up Mixxed up Light Special Drink
Sachbezeichnung Kalorienarmes kohlensäurehaltiges Getränk mit Taurin und koffein mit Süßungsmitteln - erhöhter Koffeingehalt (32 mg/100 ml)Koffeinhaltiges Tauringetränk mit Süßungsmitteln - erhöhter KoffeingehaltSugarfree Spezialgetränk mit Taurin und Koffein, mit SüßungsmittelnZuckerfreies taurin- und koffeinhaltiges Spezialgetränk. Kohlensäurehaltig. Mit Süßungsmitteln. Erhöhter Koffeingehalt (32 mg/100 ml)Taurin- und koffeinhaltiges Spezialgetränk mit Süßungsmitteln, kohlensäurehaltig.
Erhältlich bei Merkur, ZielpunktBilla, Interspar, Merkur, ZielpunktIntersparHoferLidl
Bioprodukt -----
Eigenmarke --***
Füllmenge in ml 500250250250250
Preis pro 100 ml in € 0,200,560,200,140,14
NÄHRWERTANGABEN HERSTELLER      
Brennwert in kcal pro 100 ml 33334
KOFFEINGEHALT      
Koffein in mg pro l 306299291287278
ZUCKER 40%entfälltentfälltentfälltentfälltentfällt
Gesamtzucker je Dose in g entfälltentfälltentfälltentfälltentfällt
Stück Würfelzucker je Dose (1) entfälltentfälltentfälltentfälltentfällt
PHYSIKALISCH-CHEMISCHE UNTERSUCHUNG 20%     
Taurin in mg pro l 36673826369232383948
Glucuronolactone in mg pro l 76<201329124137
KÜNSTLICHE FARBSTOFFE      
Künstliche Farbstoffe nicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbar
BESCHAFFENHEIT 5%     
Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB) entsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentspricht
LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG 10%     
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung entspricht nichtentsprichtentsprichtentsprichtentspricht
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung Anmerkung Gemäß § 4 Abs.1 Z.7 lit. c Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV; BGBl. Nr. 72/1993 idgF) sind Zusatzstoffe mit ihrem spezifischen Namen zu deklarieren; gehören sie zu einer der im Anhang II angeführten Klassen, sind sie mit dem Namen dieser Klasse zu bezeichnen, dem der spezifische Namen oder die EWG-Nummer zu folgen hat. Bei der vorliegenden Probe ist im Verzeichnis der Zutaten "Farbstoff: Zuckerkulör" deklariert. In der Farbstoffverordnung (BGBl. Nr. 541/1996 idgF) sind 4 verschiedene Zuckerkulöre angeführt, nämlich E 150a Einfaches Zuckerkulör, E 150b Sulfitlaugen-Zuckerkulör, E 150c Ammoniak-Zuckerkulör und E 150d Ammonsulfit-Zuckerkulör. Da aus der Angabe "Farbstoff: Zuckercouleur" nicht hervorgeht, um welchen Farbstoff es sich handelt, entspricht die Probe diesbezüglich nicht der LMKV.entfälltentfälltentfälltentfällt
Nährwertkennzeichnungsverordnung entsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentspricht
Nährwertkennzeichnungsverordnung Anmerkung entfälltentfälltentfälltentfälltentfällt
WARNHINWEISE 25%     
Hinweis erhöhter Koffeingehalt *****
Koffeingehalt in mg pro 100 ml angegeben *****
für Risikogruppen vorhanden * (2)* (2)* (3)**
in Verbindung mit Alkohl vorhanden --***
bei sportlicher Betätigung vorhanden --*--
Hinweis in moderaten Mengen konsumieren ****-
...für Nährwertkennzeichnungsverordnung
für Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und
für Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB) :
Zeichenerklärung:
* = ja
- = nein
Preise: März 2014
(1)
1 Stück Würfelzucker = 3 Gramm
(2)
Warnhinweis für koffeinempfindliche Personen fehlt.
(3)
Warnhinweis für Stillende fehlt