KONSUMENT.AT - Energy Drinks

Testtabelle: zuckerhaltige Energy Drinks

Reihung nach Koffein in mg pro l

Marke Full speed A1Clever A1Flying Power A2Monster A3Red Bull A4Burn A5Power Horse A6SBudget A7Oxxenkracherl A1Race A8Rockstar A928 Black Acai A10mad bat A11 (4)
Bezeichnung Energy drinkEnergy DrinkEnergy DrinkEnergyEnergy DrinkEnergy DrinkEnergy DrinkEnergy DrinkEnergydrinkEnergydrinkEnergy DrinkEnergy DrinkBio Energy
Bild Bild: Full speed Energy drinkBild: Clever Energy DrinkBild: Flying Power Energy DrinkBild: Monster EnergyBild: Red Bull Energy DrinkBild: Burn Energy DrinkBild: Power Horse Energy DrinkBild: SBudget Energy DrinkBild: Oxxenkracherl EnergydrinkBild: Race EnergydrinkBild: Rockstar Energy DrinkBild: 28 Black Acai Energy DrinkBild: mad bat Bio Energy
Sachbezeichnung Energy Drink; erhöhter Koffeingehalt (32 mg/100 ml)Energy Drink; erhöhter Koffeingehalt (32 mg/100 ml)Energy Drink, Erhöhter Koffeingehalt (32 mg/100 ml). KohlensäurehältigKohlensäurehaltiger Energy Drink mit Taurin, L-Carnitin, Koffein, Guarana, B-Vitaminen sowie Zuckerarten und SüßungsmittelEnergy Drink - erhöhter KoffeingehaltBurn Energy Drink, kohlensäurehaltig, mit B-Vitaminen. Erhöhter KoffeingehaltEnergy Drink. Erhöhter Koffeingehalt (32 mg/100 ml)Energy Drink mit Taurin und KoffeinEnergy Drink mit Taurin, Koffein und Zucker.Energy Drink - Erhöhter Coffeingehalt (32 mg/100 ml)Carbonatec mixed flavour energy drink with addes taurine, caffeine and vitaminsKoffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit Acai-Geschmack, Guarana-Extrakt und Isomaltulose. KohlensäurehaltigKoffeinhaltiges Bio-Erfrischungsgetränk mit Bio-Guarana-Extrakt
Erhältlich bei Billa, MerkurBilla, MerkurHoferInterspar, ZielpunktBilla, Interspar, Hofer, Merkur, Penny, ZielpunktBilla, Interspar, Merkur, ZielpunktBilla, MerkurIntersparPennyBilla, Merkur, Penny, Interspar, ZielpunktBobbys FoodstoreMerkurdenn's, Basic
Bioprodukt ------------*
Eigenmarke ***----**----
Füllmenge in ml 250250250500250250500250250355500250250
Preis pro 100 ml in € 0,280,120,140,280,520,310,300,200,140,280,440,640,57
NÄHRWERTANGABEN HERSTELLER              
Brennwert in kcal pro 100 ml 49464848455648454749595750
KOFFEINGEHALT              
Koffein in mg pro l 307304302302301300300298297297287277249
ZUCKER 40%             
Gesamtzucker je Dose in g 27282655253353262738673530
Stück Würfelzucker je Dose (1) 99918811189913221210
PHYSIKALISCH-CHEMISCHE UNTERSUCHUNG 20%             
Taurin in mg pro l 3695431436337944028383239803826308238493870<10<10
Glucuronolactone in mg pro l 56336925<20<209701345136<2040<20<20
KÜNSTLICHE FARBSTOFFE              
Künstliche Farbstoffe nicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbarnicht nachweisbar
BESCHAFFENHEIT 5%             
Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB) entsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentspricht
LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG 10%             
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung entsprichtentsprichtentspricht nichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentspricht nichtentspricht nichtentspricht nichtentspricht
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung Anmerkung entfälltentfälltGemäß § 4 Abs. 1 Z 7c Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV; BGBl. Nr. 72/1993 idgF) sind die Zusatzstoffe mit ihrem spezifischen Namen zu deklarieren; gehören sie zu einer der im Anhang II angeführten Klassen, sind sie mit dem Namen dieser Klasse zu bezeichnen, dem der spezifische Name oder die EWG Nummer zu folgen hat. Die Zutatenliste der vorliegenden Probe enthält lediglich den unspezifischen Namen des verwendeten Farbstoffes "Zuckerkulör". Im Hinblick darauf, dass es gem. Farbstoffverordnung (BGBl. Nr. 541/1996 idgF) 4 verschiedene Zuckerkulör - Farbstoffe gibt, nämlich E 150a Einfaches Zuckerkulör, E 150b Sulfitlaugen-Zuckerkulör, E 150c Ammoniak-Zuckerkulör und E 150d Ammonsulfit-Zuckerkulör, entspricht die gegenständliche Kennzeichnung nicht obiger Anforderung.entfälltentfälltentfälltentfälltentfälltentfälltGemäß § 4 Abs.1 Z.7 lit. c Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV; BGBl. Nr. 72/1993 idgF) sind Zusatzstoffe mit ihrem spezifischen Namen zu deklarieren; gehören sie zu einer der im Anhang II angeführten Klassen, sind sie mit dem Namen dieser Klasse zu bezeichnen, dem der spezifische Namen oder die EWG-Nummer zu folgen hat. Bei der vorliegenden Probe ist im Verzeichnis der Zutaten "Farbstoff: Zuckercouleur" deklariert. In der Farbstoffverordnung (BGBl. Nr. 541/1996 idgF) sind 4 verschiedene Zuckerkulöre angeführt, nämlich E 150a Einfaches Zuckerkulör, E 150b Sulfitlaugen-Zuckerkulör, E 150c Ammoniak-Zuckerkulör und E 150d Ammonsulfit-Zuckerkulör. Da aus der Angabe "Farbstoff: Zuckercouleur" nicht hervorgeht, um welchen Farbstoff es sich handelt, entspricht die Probe diesbezüglich nicht der LMKV.Gemäß § 3 Abs. 1 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV; BGBl. Nr. 72/1993 idgF) sowie § 7der Verordnung über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (NWKV; BGBl. Nr. 896/1995 idgF) müssen die Kennzeichnungselemente leicht verständlich sein. Als "leicht verständlich" gelten in Österreich nach herrschender Verkehrsauffassung Angaben in deutscher Sprache. Da alle Angaben nur in englischer Sprache vorhanden sind, entspricht die vorliegende Probe weder der LMKV noch der NWKV.Gemäß § 4 Abs.1 Z.7a Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV; BGBl. Nr.72/1993 idgF) ist der Anteil der verwendeten Menge einer Zutat anzugeben, wenn die betreffende Zutat in der Sachbezeichnung genannt ist. Bei der vorliegenden Probe ist die Verwendung von Guarana-Extrakt und Isomaltulose in der Sachbezeichnung genannt, deren Mengen sind jedoch nicht angegeben. Die vorliegende Probe entspricht diesbezüglich nicht der LMKV.entfällt
Nährwertkennzeichnungsverordnung entsprichtentsprichtverbesserungsbedarfentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentsprichtentspricht nichtentsprichtentspricht
Nährwertkennzeichnungsverordnung Anmerkung entfälltentfälltIn der vorliegenden Nährwerttabelle ist der Brennwert mit 203 kJ bzw. 48 kcal angegeben. Unter Berücksichtigung der in der NWKV genannten Faktoren errechnet sich aus den auf der Packung angegebenen Werten für Eiweiß, Kohlenhydrate und Fett jedoch ein Brennwert von 187 kJ bzw. 44 kcal. Im Hinblick darauf, dass die deklarierten Werte deutlich über diesen berechneten Werten liegen, wird bei der Beurteilung der vorliegenden Probe davon ausgegangen, dass bei der Berechnung der deklarierten Werte noch weitere Energielieferanten, wie organische Säuren berücksichtigt worden sind. Es wird jedenfalls empfohlen, die aufgezeigte Unstimmigkeit gegebenenfalls begründen zu können.entfälltentfälltentfälltentfälltentfälltentfälltentfälltGemäß § 3 Abs. 1 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV; BGBl. Nr. 72/1993 idgF) sowie § 7der Verordnung über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (NWKV; BGBl. Nr. 896/1995 idgF) müssen die Kennzeichnungselemente leicht verständlich sein. Als "leicht verständlich" gelten in Österreich nach herrschender Verkehrsauffassung Angaben in deutscher Sprache. Da alle Angaben nur in englischer Sprache vorhanden sind, entspricht die vorliegende Probe weder der LMKV noch der NWKV.entfälltentfällt
WARNHINWEISE 25%             
Hinweis erhöhter Koffeingehalt *************
Koffeingehalt in mg pro 100 ml angegeben *************
für Risikogruppen vorhanden * (2)* (2)*** (3)* (2)** (2)** (2)* (3)* (2)*
in Verbindung mit Alkohl vorhanden ***---**---**
bei sportlicher Betätigung vorhanden -------*-----
Hinweis in moderaten Mengen konsumieren *************
...für Nährwertkennzeichnungsverordnung
für Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und
für Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB) :
Zeichenerklärung:
* = ja
- = nein
Preise: März 2014
(1)
1 Stück Würfelzucker = 3 Gramm
(2)
Warnhinweis für Stillende fehlt
(3)
Warnhinweis für koffeinempfindliche Personen fehlt.
(4)
Bio-Produkt