KONSUMENT.AT - Schadstoffe in Lebensmittel-Verpackungen

Testtabelle: Schadstoffe in Lebensmittelverpackungen

Reihung nach Summe der Photoinitiatoren in der Lebensmittelverpackung in mg/kg
Die Bestimmungsgrenze für Benzophenon (CAS 119-61-9) liegt bei 0,5 mg/kg. Für alle anderen Photoinitiatoren liegt die Bestimmungsgrenze in Lebensmittelverpackungen bei 0,1 mg/kg.
Die Bestimmungsgrenze ist die kleinste Konzentration eines Analyten, die quantitativ mit einer festgelegten Präzision bestimmt werden kann. Erst oberhalb der Bestimmungsgrenze werden quantitative Analysenergebnisse angegeben.

Marke FerreroMilfinaCleverDanoneAlnaturaMarsChoceurBellaromEliteEmotionalija! NatürlichJeden TagSparStorck
Bezeichnung Kinder PinguiMilch Snack mit HonigErdbeereFruchtZwergeCocosCelebrationsMilch MäuseChoco SelectionJunior's Mini Max + VitamineMulti-Fruit LolliesVollkorn Reiswaffeln mit MilchschokoladeüberzugflipsMacadamias saltednimm 2 soft Tropic
Bild Bild: Ferrero Kinder PinguiBild: Milfina Milch Snack mit HonigBild: Clever ErdbeereBild: Danone FruchtZwergeBild: Alnatura CocosBild: Mars CelebrationsBild: Choceur Milch MäuseBild: Bellarom Choco SelectionBild: Elite Junior's Mini Max + VitamineBild: Emotionali Multi-Fruit LolliesBild: ja! Natürlich Vollkorn Reiswaffeln mit MilchschokoladeüberzugBild: Jeden Tag flipsBild: Spar Macadamias saltedBild: Storck nimm 2 soft Tropic
Sachbezeichnung Schokoschnitte mit Milchcreme-FüllungKuchen mit Milchcreme-FüllungFruchtjoghurt aus pasteurisierter Milch mit 3,2 % Fett, mit 7,2 % Erdbeeren und 2,8 % ErdbeersaftFrischkäsezubereitung mit 8 % Früchten, 3,2 % Fett im Milchanteilgefüllte Vollmilchschokolade mit KokosfüllungMischung aus gefüllten Milchschokoladen; Milchschokolade; Keks mit MilchschokoladeMilchschokolade gefüllt mit Milchcreme (38 %) und feinen Haselnuss-Stückchen (6,8 %)Mischung aus gefüllten Vollmilchschokoladen und gefüllter ZartbitterschokoladeFrischkäsezubereitung mit 4 % Frucht, Halbfettstufe im MilchanteilFrucht-StielbonbonsVollkornreiswaffeln mit MilchschokoladeüberzugMais-Erdnuss-SnackMacadamianüsse geröstet und gesalzenGefüllte Fruchtkaubonbons mit wertvollen Vitaminen
erhältlich bei Billa, Interspar, Lidl, Merkur, Penny, ZielpunktHoferBilla, MerkurBilla, Interspar, Merkur, Penny, ZielpunktdmBilla, Interspar, Merkur, Penny, ZielpunktHoferLidlPennyLidlBilla, MerkurZielpunktIntersparBilla, Interspar, Merkur, Penny
Bio ----*-----*---
Preis/100 g in € 1,230,710,190,563,431,440,851,030,240,931,190,332,230,83
Eigenmarke -**-*-***-***-
PHOTOINITIATOREN IN DER LEBENSMITTELVERPACKUNG              
Benzophenon in mg/kg (1) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze2,0unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9119-61-9
weitere Fußnote (2)               
2-Methylbenzophenon in mg/kg (CAS 131-58-8) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8131-58-8
4-Methylbenzophenon in mg/kg (3) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze0,4unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9134-84-9
Methyl-2-benzoylbenzoat in mg/kg (4) unter der Bestimmungsgrenze4,9unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0606-28-0
4-Hydroxybenzophenon in mg/kg (5) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze0,12unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 1137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-41137-42-4
4-Phenylbenzophenon in mg/kg (6) 22,02,6unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze0,33unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 2128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-02128-93-0
4-Methoxybenzophenon in mg/kg unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9611-94-9
Michlers Keton in mg/kg unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 90-94-890-94-890-94-890-94-890-94-890-94-890-94-890-94-890-94-890-94-890-94-890-94-890-94-890-94-8
2-Carboxybenzophenon in mg /kg unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 85-52-985-52-985-52-985-52-985-52-985-52-985-52-985-52-985-52-985-52-985-52-985-52-985-52-985-52-9
Michlers Ethylketon in mg/kg unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 90-93-790-93-790-93-790-93-790-93-790-93-790-93-790-93-790-93-790-93-790-93-790-93-790-93-790-93-7
1-Chloro-4-propoxy-9H-thioxanten-9-one (CPTX) in mg/kg (CAS 172770-42-1) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
CAS 142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1142770-42-1
2,4 Diethyl-9H-thioxanten-9-on (DETX) in mg/kg (CAS 82799-44-8) (7) unter der Bestimmungsgrenze0,65unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze0,13unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
              
2-Isopropylthioxanthon (ITX) in mg/kg (CAS 5495-84-1) (3) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
Ethyl-4-dimethylaminobenzoat in mg/kg (CAS 10287-53-3) (8) unter der Bestimmungsgrenze1,9unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
2-Etyhlhexyl 4-(dimethylamino)benzoat in mg/kg (CAS 21245-02-3) (8) 22,017,0unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
Phenylbis (2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid) in mg/kg (CAS 162881-26-7) (9) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze6,5unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
Diphenyl (2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid) (CAS 75980-60-8) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
N-Phenylglycin in mg/kg (CAS 103-01-5) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
2-Hydroxy-4´-(2-hydroxyethoxy)-2-methylpropriophenon in mg/kg (CAS 106797-53-9) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
1-Hydroxycyclohexylphenylketon in mg/kg (CAS 947-19-3) (7) 30,015,0unter der Bestimmungsgrenze0,2unter der Bestimmungsgrenze0,14unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
2-Methyl-4´-(Methylthio)-2-morpholinopropriophenon in mg/kg (CAS 71868-10-5) (7) unter der Bestimmungsgrenze0,55unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
2-Benzyl-2-(dimethylamino)-4´morpholinobutyrophenon in mg/kg (CAS 119313-12-1) (8) 0,60,349,3unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze0,15unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
4-(Dimethylamino)benzophenon in mg/kg (CAS 530-44-9) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
Leucocristal Violet in mg/kg (CAS 603-48-5) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
Leucomalachit Green in mg/kg (CAS 129-73-7) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
2,2 Diethoxyacetophenon in mg/kg (CAS 6175-45-7) unter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenzeunter der Bestimmungsgrenze
SUMME DER PHOTOINITIATOREN IN DER LEBENSMITTELVERPACKUNG              
Anzahl der Photoinitiatoren in der Lebensmittelverpackung 48331210000000
Summe der Photoinitiatoren in der Lebensmittelverpackung in mg/kg 74,6042,9415,922,600,330,270,150,000,000,000,000,000,000,00
Anzahl der nicht evaluierten Photoinitiatoren in der Lebensmittelverpackung 24111200000000
Summe der nicht evaluierten Photoinitiatoren in der Lebensmittelverpackung in mg/kg 52,0022,800,120,200,330,270,000,000,000,000,000,000,000,00
Zeichenerklärung:
* = ja
- = nein
Erhebung: Februar 2012
(1)
Im Anhang 6 der Verordnung des EDI (eidgenössisches Department des Innern) über Bedarfsgegenstände in der Liste der evaluierten Stoffe (Teil A) für die Anwendung in Druckfarben zugelassen.
(2)
In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission über Kunststoffe für den Lebensmittelkontakt geregelt
(3)
Der Photoinitiator ist in den Entwurf der deutschen Druckfarben-Verordnung aufgenommen worden.
(4)
Der Photoinitiator steht unter Re-evaluierung (die toxikologische Bewertung wird nochmals geprüft), derzeit ist der Photoinitiator im Anhang 6 der Verordnung des EDI (eidgenössisches Department des Innern) über Bedarfsgegenstände in der Liste der nicht evaluierten Stoffe (Teil B) für die Anwendung in Druckfarben zugelassen.
(5)
Es liegen keine toxikologischen Bewertungen eines wissenschaftlichen Gremiums über diesen Photoinitiator vor.
(6)
Der Photoinitiator steht unter Re-evaluierung (die toxikologische Bewertung wird nochmals geprüft), derzeit ist der Photoinitiator im Anhang 6 der Verordnung des EDI (eidgenössisches Department des Innern) über Bedarfsgegenstände in der Liste der nicht evaluierten Stoffe (Teil B) für die Anwendung in Druckfarben zugelassen.
(7)
Im Anhang 6 der Verordnung des EDI (eidgenössisches Department des Innern) über Bedarfsgegenstände in der Liste der nicht evaluierten Stoffe (Teil B) für die Anwendung in Druckfarben zugelassen.
(8)
Der Photoinitiator steht unter Re-evaluierung (die toxikologische Bewertung wird nochmals geprüft), derzeit ist der Photoinitiator im Anhang 6 der Verordnung des EDI (eidgenössisches Department des Innern) über Bedarfsgegenstände in der Liste der evaluierten Stoffe (Teil A) für die Anwendung in Druckfarben zugelassen.
(9)
Im Anhang 6 der Verordnung des EDI (eidgenössisches Department des Innern) über Bedarfsgegenstände in der Liste der evaluierten Stoffe (Teil A) für die Anwendung in Druckfarben zugelassen.

Zur Tabelle

Es gibt aus Tierversuchen Hinweise darauf, dass manche Photoinitiatoren (PI) krebserregendes Potential haben. Genaues weiß man aber nicht. Die Zahl der PI ist groß; nur für ganz wenige liegt eine toxikologische Bewertung vor (Beurteilung der Giftigkeit) und selbst die gibt es nur in der Schweiz. Auch in der Schweiz existieren lediglich Grenzwerte dafür, wie viel des jeweiligen PIs von der Verpackung ins Lebensmittel gelangen darf. Für den Anteil an PIs in der Verpackung gibt es überhaupt keine Festlegungen.

CAS: Das ist jene Nummer, mit der man jeden bekannten chemischen Stoff eindeutig zuordnen kann. Sie ist eine andere Bezeichnung wie die Summenformel, die wir noch in der Schule gelernt haben.

Die Fußnoten sagen, in welchem Teil der Schweizer Verordnung man den betreffenden Stoff findet. Und bei den wenigen, zu denen es überhaupt Daten gibt, ist dort noch der SML-Wert (= Spezifischer Migrationswert) angegeben. Er definiert die höchstzulässige Menge eines bestimmten Stoffes, die aus einem Material auf ein Lebensmittel übergehen darf.