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KONSUMENT 5/2011 veröffentlicht: 25.04.2011, aktualisiert: 24.06.2011

Tabelle: Überziehungszinsen Girokonten

Reihung nach Zinsen für Limit-Inanspruchnahme in %

Inhalt
BankZinsen für Limit-Inanspruchnahme in %Aufschlag Limitüberschreitung in %
Hypo Alpe-Adria45
Hypo Vorarlberg63
Sparkasse Oberösterreich65
Dornbirner Sparkasse6,255
VKB Bank7,55
Oberbank85
BAWAG PSK8,5–13,25 (1)4,5
Bank Burgenland8,755
easybank90
Hypo Steiermark9,3755
Erste Bank9,55
Bank Austria9,5–13,25 (1)5
Volksbank Wien9,755
Sparda Linz11,753
Erhebung: März 2011
(1)
je nach gewähltem Kontopaket
Alle Angaben wurden bei den Anbietern erhoben.

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Wertung: 4 von 5 Sternen
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Kommentare

  • Kreditzinsenvergleich
    von REDAKTION am 12.07.2011 um 13:51
    Hier unsere Antworten: zu 1.: Ja, zu diesem Zeitpunkt wurden neue Kreditangebote eingeholt. zu 2. Gesamtzinssatz bedeutet, dass alle Kostenelemente eine Kredits in den Zinssatz hineingerechnet sind. Das BWG schreibt dies nicht vor. Zu 3. Der Referenzzinssatz spielt bei der zukünftigen Zinsentwicklung eine nicht unerhebliche Rolle. Man sollte dabei beachten, was der langjährige Durchschnitt bzw. die Höchststände des jeweilig angebotenen Referenzzinsatzes waren, um Szenarien der Zinsentwicklung für sich selber beurteilen zu können. Ein eher kurzfristiger Referenzzinssatz (z.B. Euribor 3M ) ist wesentlich volatiler als längerfristige, oder Mischzinssätze. Zu 4. Grundsätzlich ist die Angabe des Effektivzinssatzes im Vertrag verpflichtend. Als Alternative kann aber auch die ausgewiesene Gesamtkostenbelastung herangezogen werden. Ihr KONSUMENT-Team
  • Aktuell?, Gesamtzinssatz, Bausparkredite
    von ohmacht am 09.07.2011 um 12:43
    4 kurze Fragen, weil ich gerade ein günstiges Anbot suche: 1. ihr Vermerk "aktualisiert am 24.6.11" bedeutet, dass sie zu diesem Datum (wieder) Kreditanbote eingeholt haben? 2. "Gesamtzinssatz" heißt Effektivzinssatz gem. BWG, ja? 3. Wie wichtig ist der Zinssatz "Euribor + Aufschlag X%? 4. Anbote von Bausparkassen enthielten keinen ausdrücklichen Effektivzinssatz, das muss doch eigentlich angegeben werden, oder? vielen Dank, Ohmacht
  • Vergleichbarkeit
    von olga am 17.05.2011 um 22:37
    Wäre es dann möglich, die erhobenen Konditionen im Internet zur Verfügung zu stellen? Vielleicht ähnlich wie beim Test "Wohnraumfinanzierung" aus Heft 7/2010, allerdings bitte nicht nur den Referenzzinssatz, sondern auch den Zinsaufschlag anführen...
  • Vergleichbarkeit
    von REDAKTION am 17.05.2011 um 11:43
    Die Konditionen werden bei allen Anbietern zu einem gegebenen Stichtag gleichzeitig abgefragt und sind daher auch direkt vergleichbar. Auch der Referenzindex (bzw. Alternativen) sowie der Aufschlag werden dabei erhoben. Zudem erfolgen Anpassungen in unterschiedlichen Intervallen und oft auch mit sogenannten Schwellwerten des Referenzindex. Das bedeutet, dass die Konditionen sich nicht täglich ändern. Somit ist die Vergleichbarkeit soweit wie möglich sichergestellt. Ihr KONSUMENT-Team
  • Vergleichbarkeit
    von olga am 14.05.2011 um 22:39
    Wie ist hier die Vergleichbarkeit sichergestellt? Wichtig wäre die Angabe des Tages der Berechnung, sowie des Referenzindex plus des Aufschlags - sonst werden hier Äpfel mit Birnen verglichen... ein paar Tage Unterschied bei der jeweiligen Erhebung können grosse Unterschiede in der Bewertung ergeben!